Wer zahlt die Maklerprovision » Tipps und Infos für Immobilienkäufer

Vanessa Sanger

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Taschenrechner mit Provision

Wussten Sie, dass die Höhe der Maklerprovision beim Immobilienverkauf in der Regel zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer beträgt? Das ist eine beachtliche Summe, die den Käufer erheblich belasten kann. Doch wer trägt eigentlich die Maklerprovision? Und wie können Immobilienkäufer die Kosten umgehen, reduzieren oder teilen?

Die Maklerprovision ist ein Erfolgshonorar, das Immobilienmakler für ihre Tätigkeiten und Dienste verlangen dürfen. Doch wer die Provision letztendlich zahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Kauf von Immobilien das Bestellerprinzip und die geteilte Maklerprovision. Das bedeutet, Verkäufer und Käufer tragen jeweils die Hälfte der Maklerprovision.

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Maklerprovision und erhalten Tipps und Infos, wie Sie die Kosten umgehen, reduzieren oder verhandeln können. Erfahren Sie, wer die Maklerprovision bei Mietwohnungen trägt und wie hoch die Provision in den verschiedenen Bundesländern ist. Lesen Sie weiter, um wertvolle Einblicke in das Thema zu erhalten und fundierte Entscheidungen beim Immobilienkauf zu treffen.

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist ein Erfolgshonorar, das Immobilienmakler für ihre Tätigkeiten und Dienste verlangen dürfen. Die Provision muss nur nach erfolgreicher Vermittlung – also, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen ist – gezahlt werden.

Die Höhe der Maklerprovision beim Immobilienverkauf ist frei verhandelbar und beträgt in der Regel zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer.

Bei Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip, bei dem der Auftraggeber, in der Regel der Vermieter, den Makler bezahlt. Die Höhe der Provision für den Vermieter ist gesetzlich nicht festgeschrieben, beträgt jedoch meist zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Ist der Mieter der Auftraggeber, ist die Provision gesetzlich auf zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer begrenzt.

Die Maklerprovision ist somit eine Dienstleistung des Maklers, die nur nach erfolgreichem Abschluss eines Vertrags und je nach Vereinbarung zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises beträgt. Bei Mietwohnungen hängt die Zahlung davon ab, ob der Mieter oder Vermieter den Makler beauftragt hat. Es gibt gesetzliche Begrenzungen für die Provision, die sowohl Makler als auch Käufer oder Mieter schützen sollen.

Maklerprovision als Erfolgshonorar

Die Maklerprovision ist auch bekannt als Erfolgshonorar, da sie nur bei erfolgreicher Vermittlung gezahlt wird. Dies bedeutet, dass ein Verkauf- oder Mietvertrag abgeschlossen sein muss, damit die Provision fällig wird. Der Makler erhält seine Vergütung also nur, wenn er seine Dienstleistung erfolgreich erbracht hat.

Maklerprovision beim Immobilienverkauf

Beim Immobilienverkauf ist die Maklerprovision frei verhandelbar und beträgt in der Regel zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises. Die genaue Höhe wird zwischen dem Verkäufer und dem Makler vereinbart. Diese Provision wird zusätzlich zur Mehrwertsteuer berechnet.

Maklerprovision bei Mietwohnungen

Bei Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass der Auftraggeber, meistens der Vermieter, den Makler bezahlt. Die Provision für den Vermieter ist gesetzlich nicht festgelegt, beträgt jedoch in der Regel zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Wenn hingegen der Mieter den Makler beauftragt, ist die Provision auf zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer begrenzt.

Maklerprovision beim Immobilienverkauf Maklerprovision bei Mietwohnungen
In der Regel zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Meist zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer für den Vermieter, maximal zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer für den Mieter.

Diese Tabelle zeigt einen Überblick über die Höhe der Maklerprovision beim Immobilienverkauf und bei Mietwohnungen.

Maklerprovision bei Kaufimmobilien: Wer zahlt – Käufer oder Verkäufer?

Beim Kauf von Immobilien gilt seit dem 23. Dezember 2020 das Bestellerprinzip und die geteilte Maklerprovision. In der Regel bezahlt der den Makler, der ihn beauftragt hat. Der Makler darf jedoch maximal die Hälfte der Provision auf die andere Partei, meist den Käufer, abwälzen. Davor war die Zahlung der Maklerprovision frei verhandelbar und wurde oft komplett vom Käufer getragen, selbst wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hatte. Das neue Gesetz sorgt dafür, dass Verkäufer und Käufer jeweils die Hälfte der Maklerprovision tragen.

Die Änderung des Gesetzes zur Maklerprovision hat zu einer gerechteren Verteilung der Kosten beim Kauf von Immobilien geführt. Früher war es üblich, dass der Käufer die Maklerprovision in voller Höhe übernehmen musste, selbst wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hatte. Dies konnte gerade für Käufer eine große finanzielle Belastung sein. Mit dem Bestellerprinzip und der geteilten Maklerprovision werden die Kosten nun fair zwischen beiden Parteien aufgeteilt.

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Im Rahmen eines Immobilienkaufs ist es wichtig, die genauen Vereinbarungen zur Maklerprovision im Kaufvertrag festzuhalten. Hier sollten die Höhe der Provision und die Regelungen zur Verteilung klar definiert sein. Es empfiehlt sich, diese Punkte bereits vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags mit dem Makler zu besprechen und gegebenenfalls zu verhandeln.

Vorteile des neuen Gesetzes zur Maklerprovision:

  • Einheitliche Regelungen für den Immobilienkauf
  • Gerechtere Verteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer
  • Finanzielle Entlastung für Käufer

Nachteile des neuen Gesetzes zur Maklerprovision:

  • Höhere Kosten für Verkäufer
  • Potentielle Einschränkung der Verhandlungsbasis für Makler
  • Erschwerte Verhandlungen bei höherpreisigen Immobilien
Bundesland Maklerprovision vor dem neuen Gesetz Maklerprovision nach dem neuen Gesetz
Berlin Bis zu 7% + MwSt. Geteilte Provision
Bayern Bis zu 7% + MwSt. Geteilte Provision
Hamburg Bis zu 6,25% + MwSt. Geteilte Provision

Die genaue Höhe der Maklerprovision kann je nach Bundesland variieren. Vor dem neuen Gesetz gab es keine einheitlichen Regelungen und die Provision war frei verhandelbar. In einigen Bundesländern wurden jedoch bereits vor dem neuen Gesetz geteilte Provisionen praktiziert.

Es ist wichtig, sich vor einem Immobilienkauf über die aktuellen Gesetze und Regelungen zur Maklerprovision zu informieren. Ein erfahrener Immobilienmakler kann Ihnen hierbei weiterhelfen und Sie bei der Vereinbarung einer fairen Maklerprovision unterstützen.

Maklerprovision beim Immobilienverkauf nach Bundesländern

Die Höhe der Maklerprovision beim Immobilienverkauf variiert je nach Bundesland und Region. In der Regel liegt sie zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer. Es gibt jedoch keine festen gesetzlichen Vorgaben, da die Maklerprovision frei verhandelbar ist.

Eine Marktübersicht der Maklerprovision in den einzelnen Bundesländern zeigt, dass seit dem 23. Dezember 2020 die geteilte Maklerprovision praktiziert wird. Zuvor war es in einigen Bundesländern üblich, dass der Käufer die Maklerprovision allein trug.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Verkäufer und Käufer jeweils die Hälfte der Maklerprovision tragen. Dies hat zu einer gerechteren Verteilung der Kosten geführt.

Die genaue Höhe der Maklerprovision kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren wie dem regionalen Immobilienmarkt ab. Es empfiehlt sich, sich vor dem Immobilienverkauf über die gängigen Praktiken und Sätze in der jeweiligen Region zu informieren.

Für eine detaillierte Übersicht der Maklerprovision nach Bundesländern siehe die folgende Tabelle:

Bundesland Höhe der Maklerprovision
Bayern 3-7% des Kaufpreises zzgl. MwSt.
Baden-Württemberg 3-7% des Kaufpreises zzgl. MwSt.
Berlin 3-7% des Kaufpreises zzgl. MwSt.
Brandenburg 3-7% des Kaufpreises zzgl. MwSt.
Hamburg 3-7% des Kaufpreises zzgl. MwSt.
Hessen 3-7% des Kaufpreises zzgl. MwSt.
Bremen 3-7% des Kaufpreises zzgl. MwSt.
Mecklenburg-Vorpommern 3-7% des Kaufpreises zzgl. MwSt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Maklerprovision nur eine von vielen Kosten ist, die beim Immobilienverkauf anfallen. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich umfassend informieren und möglicherweise professionellen Rat einholen.

Maklerprovision verhandeln: Ist sie bei Kaufimmobilien verhandelbar?

Die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar und abhängig von der Situation und dem Objekt. Vor Abschluss des Kaufvertrages empfiehlt es sich daher, mit dem Makler über die Provisionshöhe zu verhandeln. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass das neue Gesetz zur geteilten Maklerprovision ausschließlich für Käufer gilt, die als Verbraucher handeln. Wenn es sich um gewerbliche Käufe oder den Erwerb von Mehrfamilienhäusern handelt, kann die Maklerprovision weiterhin frei verhandelt werden.

Bei den Verhandlungen über die Maklerprovision sollten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Marktbedingungen, die regionale Situation oder auch der Wert der Immobilie. Es kann hilfreich sein, sich vorab über übliche Provisionshöhen in der jeweiligen Region zu informieren, um eine realistische Verhandlungsgrundlage zu haben.

Eine erfolgreiche Verhandlung der Maklerprovision kann zu erheblichen Kosteneinsparungen führen. Es ist jedoch wichtig, die Provisionsverhandlungen rechtzeitig durchzuführen, da eine Nachverhandlung nach Abschluss des Kaufvertrages in der Regel nicht mehr möglich ist.

Es empfiehlt sich daher, frühzeitig das Gespräch mit dem Makler zu suchen und die eigenen Interessen und Vorstellungen zur Maklerprovision offen zu kommunizieren. Durch eine geschickte Verhandlung kann man als Käufer die Maklerprovision häufig erfolgreich reduzieren und somit seine eigenen Kaufkosten senken.

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Es ist jedoch zu beachten, dass die Verhandlung der Maklerprovision nur ein Aspekt des Immobilienkaufs ist. Es sollten auch andere wichtige Faktoren wie die Qualität der Immobilie, die Lage, der Zustand und weitere vertragliche Details berücksichtigt werden. Eine professionelle Beratung und Prüfung des Kaufvertrages ist daher unerlässlich, um sich vor möglichen Risiken und Überraschungen zu schützen.

Maklerprovision bei Mietwohnungen: Wer zahlt – Mieter oder Vermieter?

Bei der Vermietung von Wohnraum gilt seit dem 1. Juni 2015 das Bestellerprinzip, bei dem derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch bezahlt. In der Regel ist das der Vermieter. Reagiert ein Mieter auf ein Angebot des Immobilienmaklers, so muss er diesem dafür nichts zahlen. Der Vermieter hat jedoch keine Möglichkeit, die Maklerprovision auf den Mieter abzuwälzen, indem er beispielsweise überhöhte Ablösezahlungen verlangt. Die Provision für den Vermieter ist gesetzlich nicht festgeschrieben, liegt jedoch meist bei zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Für den Mieter ist die Provision gesetzlich auf zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer begrenzt.

Maklerprovision bei Mietwohnungen: Wer zahlt?

Bei der Vermietung von Wohnraum entsteht die Frage, wer die Maklerprovision zahlt. Laut Bestellerprinzip, das seit dem 1. Juni 2015 in Deutschland gilt, trägt derjenige die Kosten, der den Makler beauftragt. In den meisten Fällen ist das der Vermieter. Wenn ein Mieter auf ein Angebot des Maklers reagiert und die Wohnung anmietet, muss er dem Makler dafür jedoch keine Provision zahlen. Der Vermieter kann die Maklerprovision nicht auf den Mieter übertragen, z.B. indem er überhöhte Ablösezahlungen verlangt. Die Höhe der Maklerprovision für den Vermieter ist gesetzlich nicht festgelegt, beträgt jedoch in der Regel zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Für den Mieter ist die Provision gesetzlich auf zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer begrenzt.

Maklerprovision Vermieter Mieter
Höhe Meist zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer Zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer
Bezahlung Vermieter bezahlt den Makler Mieter zahlt keine Provision
Übertragung der Provision Nicht möglich N/A

Die Maklerprovision bei Mietwohnungen wird durch das Bestellerprinzip geregelt, bei dem der Vermieter die Provision übernimmt. Der Mieter hat keinen Anteil an den Maklerkosten und muss dem Makler für dessen Dienstleistung keine Provision bezahlen. Die Höhe der Maklerprovision für den Vermieter liegt in der Regel bei zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Für den Mieter ist die Provision gesetzlich auf zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer begrenzt.

Wie hoch ist die Maklerprovision nach Bundesländern?

Die Höhe der Maklerprovision variiert von Bundesland zu Bundesland. In der Regel beträgt sie zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer.

Bundesland Höhe der Maklerprovision
Bayern 7,14 Prozent
Baden-Württemberg 7,14 Prozent
Berlin 7,14 Prozent
Brandenburg 7,14 Prozent
Hamburg 5,95 bis 6,25 Prozent
Hessen 5,95 bis 6,25 Prozent
Bremen 5,95 bis 6,25 Prozent
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 bis 6,25 Prozent

Es ist jedoch zu beachten, dass seit dem 23. Dezember 2020 in allen Bundesländern die geteilte Maklerprovision praktiziert wird. Das bedeutet, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer jeweils die Hälfte der Provision tragen.

Maklervertrag: Wann ist die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird erst fällig, wenn der Makler seinen Auftrag erfolgreich abgeschlossen hat. Das bedeutet, dass ein Kauf-, Pacht- oder Mietvertrag unter Dach und Fach sein muss. Zudem muss die Tätigkeit des Maklers ursächlich für das Zustandekommen des Vertrages gewesen sein. Die genaue Fälligkeit und Zahlungsfrist der Maklerprovision wird im Maklervertrag festgehalten, in der Regel muss die Provision innerhalb von 1-2 Wochen beglichen werden.

Maklervertrag Maklerprovision Fälligkeit
Kaufvertrag 3-7% des Kaufpreises + Mehrwertsteuer 1-2 Wochen nach Vertragsabschluss
Pachtvertrag Provisionshöhe nach Vereinbarung 1-2 Wochen nach Vertragsabschluss
Mietvertrag 2-3 Nettokaltmieten + Mehrwertsteuer 1-2 Wochen nach Vertragsabschluss

Es ist wichtig, dass die genauen Bedingungen zur Fälligkeit und Zahlung der Maklerprovision im Maklervertrag festgehalten werden. Diese sollten vor Abschluss des Vertrags sorgfältig geprüft werden. In der Regel ist es üblich, dass die Provision innerhalb von 1-2 Wochen nach Vertragsabschluss bezahlt werden muss. Es ist ratsam, die Zahlungsfrist im Auge zu behalten, um Verzugszinsen oder andere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

 

Checkliste: Worauf muss ich bei der Maklerprovision achten?

Um sicherzustellen, dass Sie bei der Maklerprovision die richtigen Entscheidungen treffen, sollten Sie einige Punkte beachten. Dazu gehört die genaue Kenntnis der geltenden Gesetze und Regelungen zur Maklerprovision, insbesondere seit dem 23. Dezember 2020, wenn das neue Gesetz zur geteilten Maklerprovision in Kraft getreten ist. Weiterhin empfiehlt es sich, den Maklervertrag genau zu prüfen und gegebenenfalls zu verhandeln. Auch die Verhandlung der Provisionshöhe ist möglich und kann eine erhebliche Kostenersparnis bringen. Es ist außerdem ratsam, verschiedene Makler zu vergleichen und Offerten einzuholen, um das beste Angebot zu finden.

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Checkliste für die Maklerprovision beim Immobilienkauf:

  1. Informieren Sie sich über die aktuellen Gesetze und Regelungen zur Maklerprovision.
  2. Prüfen Sie den Maklervertrag sorgfältig und beachten Sie vor allem die Regelungen zur Provision.
  3. Verhandeln Sie gegebenenfalls die Höhe der Maklerprovision mit dem Makler.
  4. Vergleichen Sie verschiedene Makler und holen Sie mehrere Offerten ein, um das beste Angebot zu finden.
  5. Berücksichtigen Sie auch andere wichtige Faktoren wie die Erfahrung und Fachkompetenz des Maklers.

Indem Sie diese Punkte beachten und sich gut informieren, können Sie sicherstellen, dass Sie bei der Maklerprovision die richtigen Entscheidungen treffen und gegebenenfalls Kosten sparen.

Gesetz und Regelungen Maklervertrag Höhe der Maklerprovision Vergleich von Maklern
Informieren Sie sich über die aktuellen Gesetze und Regelungen zur Maklerprovision. Prüfen Sie den Maklervertrag sorgfältig und beachten Sie vor allem die Regelungen zur Provision. Verhandeln Sie gegebenenfalls die Höhe der Maklerprovision mit dem Makler. Vergleichen Sie verschiedene Makler und holen Sie mehrere Offerten ein, um das beste Angebot zu finden.

Fazit

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Maklerprovision ein Erfolgshonorar ist, das Immobilienmakler für ihre Tätigkeiten und Dienste verlangen dürfen. Die Höhe der Provision ist dabei frei verhandelbar und beträgt in der Regel zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Kauf von Immobilien das Bestellerprinzip und die geteilte Maklerprovision, wodurch sowohl Verkäufer als auch Käufer jeweils die Hälfte der Provision tragen. Bei Mietwohnungen ist in der Regel der Vermieter der Auftraggeber und bezahlt die Maklerprovision. Die konkrete Höhe ist hier gesetzlich nicht festgeschrieben, beträgt jedoch meist zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer.

Bei der Entscheidung für eine Immobilie ist es daher wichtig, die Regelungen zur Maklerprovision zu kennen und bei Bedarf zu verhandeln. Zudem sollten sowohl Käufer als auch Verkäufer die Kosten der Maklerprovision bei der Preisgestaltung berücksichtigen. Es empfiehlt sich, verschiedene Maklerangebote zu vergleichen und den Maklervertrag genau zu prüfen. Es ist auch möglich, die Provisionshöhe mit dem Makler zu verhandeln, um potenzielle Kosten zu optimieren.

Abschließend ist zu sagen, dass die Maklerprovision ein wichtiger Faktor beim Immobilienkauf und -verkauf ist. Eine genaue Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen und eine sorgfältige Planung können dazu beitragen, die Kosten im Zusammenhang mit der Maklerprovision zu minimieren und gleichzeitig die gewünschte Immobilie zu erwerben oder zu verkaufen.

FAQ

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist ein Erfolgshonorar, das Immobilienmakler für ihre Tätigkeiten und Dienste verlangen dürfen. Sie wird nur nach erfolgreicher Vermittlung, also dem Zustandekommen eines Kauf- oder Mietvertrags, fällig.

Wer zahlt die Maklerprovision bei Kaufimmobilien?

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das Bestellerprinzip und die geteilte Maklerprovision. Der Makler darf maximal die Hälfte der Provision auf die andere Partei, meist den Käufer, abwälzen.

Wie hoch ist die Maklerprovision nach Bundesländern?

Die Höhe der Maklerprovision variiert von Bundesland zu Bundesland, beträgt in der Regel jedoch zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer.

Ist die Maklerprovision bei Kaufimmobilien verhandelbar?

Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Es empfiehlt sich, vor Abschluss des Kaufvertrages mit dem Makler über die Provisionshöhe zu verhandeln.

Wer zahlt die Maklerprovision bei Mietwohnungen?

Beim Vermieten von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip, bei dem der Vermieter den Makler bezahlt. Die Provision für den Vermieter beträgt meist zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer.

Wann ist die Maklerprovision fällig?

Die genaue Fälligkeit und Zahlungsfrist der Maklerprovision wird im Maklervertrag festgehalten. In der Regel muss die Provision innerhalb von 1-2 Wochen beglichen werden.

Worauf muss ich bei der Maklerprovision achten?

Um die richtigen Entscheidungen bei der Maklerprovision zu treffen, sollten Sie die geltenden Gesetze und Regelungen kennen, den Maklervertrag prüfen und gegebenenfalls verhandeln sowie verschiedene Maklerangebote vergleichen.