Die regelmäßige Überprüfung von Kraftfahrzeugen ist ein zentrales Element der Verkehrssicherheit in Deutschland. Dabei nimmt die Hauptuntersuchung (HU), ergänzt durch die Abgasuntersuchung (AU), eine zentrale Stellung ein. Beide Prüfungen dienen dem Ziel, Fahrzeuge in einem verkehrstüchtigen Zustand zu halten und Umweltbelastungen auf ein Minimum zu reduzieren. Wer ein Auto besitzt, kommt an diesen Kontrollen nicht vorbei, denn nur bei bestandener Prüfung wird die begehrte Plakette erteilt. Ohne sie ist eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig, und das Fahrzeug gilt als nicht zugelassen. Die gesetzlichen Regelungen rund um Hauptuntersuchung und AU basieren auf der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und werden von amtlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt. Dabei spielen sowohl technische Details als auch gesetzliche Vorgaben eine große Rolle, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu wahren.
Was genau ist die Hauptuntersuchung?
Die Hauptuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle, bei der der technische Zustand eines Fahrzeugs umfassend überprüft wird. Ziel dieser Untersuchung ist es, sicherzustellen, dass alle sicherheitsrelevanten Systeme ordnungsgemäß funktionieren. Dazu gehören unter anderem die Bremsanlage, die Beleuchtung, die Lenkung, die Sichtverhältnisse, das Fahrwerk, die Achsen, die Reifen, das Abgassystem sowie der Zustand von Karosserie und Unterboden.
Die Prüfung erfolgt nach einem standardisierten Ablauf. Sichtprüfungen werden ergänzt durch Funktionskontrollen und gegebenenfalls Messungen auf dem Prüfstand. Dabei wird zum Beispiel die Wirkung der Bremsanlage auf Rollenprüfständen gemessen. Ebenso kontrollieren die Prüfingenieure, ob Federung und Dämpfung gleichmäßig arbeiten, ob Achsvermessungen stimmig sind und ob Spiel in der Lenkung oder an Fahrwerkskomponenten vorliegt. Auch sicherheitsrelevante elektrische Anlagen wie Warnblinkanlage oder Hupe werden getestet.
Die erste Hauptuntersuchung ist in der Regel drei Jahre nach der Erstzulassung fällig, danach alle zwei Jahre. Für bestimmte Fahrzeugarten wie Taxis oder Mietwagen gelten abweichende Regelungen. Wird die Hauptuntersuchung nicht fristgerecht durchgeführt, drohen Verwarnungsgelder und im weiteren Verlauf auch Punkte im Fahreignungsregister.
Die Abgasuntersuchung als Bestandteil der Kontrolle
Die Abgasuntersuchung dient der Überprüfung der Abgasemissionen eines Fahrzeugs und stellt sicher, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden. Seit 2010 ist sie fest in die Hauptuntersuchung integriert, wird aber im Prüfbericht weiterhin separat dokumentiert. Vor dieser Zusammenlegung war die AU eine eigenständige Prüfung, die häufig in Werkstätten vorgenommen wurde – erkennbar an der früher zusätzlich angebrachten sechseckigen Plakette.
Im Rahmen der Abgasuntersuchung werden unterschiedliche Methoden angewendet – abhängig vom Baujahr und Antrieb des Fahrzeugs. Bei älteren Fahrzeugen erfolgt die Messung über eine Sonde im Auspuff, die den Gehalt schädlicher Gase wie Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide misst. Bei modernen Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose (OBD) wird zusätzlich das Motorsteuergerät ausgelesen, um mögliche Fehler in der Abgasbehandlung zu identifizieren.
Benzinbetriebene Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator werden anders geprüft als Dieselfahrzeuge. Bei Letzteren liegt der Fokus insbesondere auf der Trübung des Abgases – also dem Anteil von Rußpartikeln. Fahrzeuge mit Otto-Gas-, Hybrid- oder alternativen Antrieben unterliegen ebenfalls der Abgasuntersuchung, wobei sich die konkreten Prüfmethoden unterscheiden. Die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung gemeinsam gewährleisten, dass nicht nur die mechanische Sicherheit eines Fahrzeugs gegeben ist, sondern auch die Emissionswerte innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen.
Wie läuft eine HU mit AU ab?
Der Ablauf einer Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung folgt einem strukturierten Vorgehen. Die Fahrzeughalter erscheinen mit ihrem Fahrzeug an einer anerkannten Prüfstelle, etwa beim TÜV, bei DEKRA, GTÜ oder KÜS. Nach Anmeldung und Vorlage der Fahrzeugdokumente – darunter Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – beginnt die Prüfung mit der Identifikation des Fahrzeugs. Fahrgestellnummer und Kennzeichen werden abgeglichen.
Daraufhin erfolgt die technische Prüfung. Diese beginnt mit der Sichtkontrolle des Fahrzeugs von außen und unten – einschließlich Unterboden, Achsen und Karosserieteilen. Die Prüfingenieure testen danach die wichtigsten Funktionen: Lichtanlage, Bremslichter, Scheibenwischer, Hupe, Sicherheitsgurte und mehr. Anschließend folgen Funktionsprüfungen auf dem Prüfstand, darunter die Bremsprüfung auf Rollen sowie die Stoßdämpferprüfung, sofern erforderlich.
Parallel oder im Anschluss wird die Abgasuntersuchung durchgeführt. Bei älteren Fahrzeugen wird mithilfe einer Abgassonde direkt im Auspuff gemessen. Bei neueren Fahrzeugen erfolgt die Kontrolle meist über das elektronische On-Board-Diagnosesystem, das relevante Daten zur Abgasreinigung liefert. Beide Verfahren ermöglichen eine Beurteilung der Emissionen im Leerlauf und bei erhöhtem Drehzahlniveau.
Nach Abschluss aller Kontrollen erstellt der Prüfingenieur einen Prüfbericht. Sind keine erheblichen oder gefährlichen Mängel vorhanden, wird die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen angebracht. Bei festgestellten Mängeln wird dies im Bericht vermerkt, und es besteht je nach Mangelgrad die Möglichkeit zur Nachbesserung mit anschließender Nachuntersuchung.
Was passiert bei Mängeln?
Nicht alle Mängel führen automatisch zum Nichtbestehen der Untersuchung. Es wird unterschieden zwischen geringen, erheblichen und gefährlichen Mängeln. Geringe Mängel erlauben den Weiterbetrieb des Fahrzeugs, müssen aber zeitnah behoben werden. Bei erheblichen Mängeln ist eine Nachuntersuchung erforderlich, die in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen muss. Gefährliche Mängel ziehen die sofortige Stilllegung des Fahrzeugs nach sich.
In der Praxis bedeutet dies oft, dass eine Werkstatt mit der Behebung der Mängel beauftragt werden muss. Nach erfolgreicher Reparatur kann die Nachprüfung erfolgen. Werden auch dort keine Beanstandungen mehr festgestellt, wird die Plakette zugeteilt.
Fristen und Kosten
Die gesetzlichen Fristen für Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung variieren je nach Fahrzeugtyp. Während Pkw im Normalfall alle zwei Jahre zur Kontrolle müssen, gelten für Motorräder, Anhänger oder Lkw teilweise abweichende Fristen. Die Kosten für die kombinierte Untersuchung liegen je nach Prüforganisation und Fahrzeugtyp meist zwischen 100 und 150 Euro. Bei überfälliger Kontrolle drohen Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister.
Ein Überschreiten des Termins um wenige Tage bleibt in der Regel folgenlos. Ab einem Monat Verzug wird jedoch ein Verwarnungsgeld fällig, bei längeren Überschreitungen kann auch ein Punkt in Flensburg vergeben werden. Zudem drohen rechtliche Konsequenzen, sollte es zu einem Unfall mit einem Fahrzeug ohne gültige Plakette kommen.
Besonderheiten bei älteren Fahrzeugen
Fahrzeuge mit einem Alter von über 20 Jahren, insbesondere Oldtimer, unterliegen teils besonderen Regelungen. Zwar müssen auch sie die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung absolvieren, doch gelten bei anerkannten historischen Fahrzeugen (mit H-Kennzeichen) angepasste Emissionsgrenzwerte. Auch bei der technischen Überprüfung gibt es Ermessensspielräume, da gewisse Bauteile bauartbedingt nicht dem heutigen Stand entsprechen.
Dennoch wird auch bei historischen Fahrzeugen darauf geachtet, dass keine sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen und das Fahrzeug verkehrstauglich ist. Die Erteilung oder Verlängerung eines H-Kennzeichens ist zudem an das Bestehen der Hauptuntersuchung gebunden.
Fazit
Die Kombination aus Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung sorgt dafür, dass Fahrzeuge sowohl in technischer Hinsicht als auch im Hinblick auf ihre Emissionen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Diese regelmäßigen Prüfungen tragen dazu bei, sicherheitsrelevante Schäden frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Gleichzeitig wird überprüft, ob die Emissionen im zulässigen Rahmen liegen, was einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leistet. Wer die vorgeschriebenen Prüfintervalle einhält und entdeckte Mängel gewissenhaft behebt, schützt nicht nur sich selbst vor Sanktionen, sondern trägt auch zur Sicherheit und Sauberkeit im Straßenverkehr bei.






