Diskriminierung im Job: Welche Rechte haben Arbeitnehmer nach dem AGG?

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Frau im Büro wird diskriminiert

Diskriminierung am Arbeitsplatz ist leider ein häufiges Problem, das in unterschiedlichsten Formen auftreten kann. Sei es aufgrund des Geschlechts, der Herkunft oder des Alters – solche Benachteiligungen sind nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch gesetzlich verboten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmer vor Diskriminierung und gibt ihnen Werkzeuge an die Hand, um sich dagegen zu wehren. In diesem Artikel erklären wir, was das Arbeitsrecht in solchen Fällen vorsieht.

Was regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?

Das AGG, umgangssprachlich auch als „Antidiskriminierungsgesetz“ bekannt, trat 2006 in Kraft. Es verfolgt das Ziel, Diskriminierungen zu verhindern und zu beseitigen – insbesondere in der Arbeitswelt. Es schützt vor Benachteiligungen aus folgenden Gründen:

  • Geschlecht
  • Rasse oder ethnische Herkunft
  • Religion oder Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • Sexuelle Identität

Das Gesetz gilt für alle Phasen eines Arbeitsverhältnisses: vom Bewerbungsprozess über den Arbeitsalltag bis hin zur Beendigung des Vertrags.

Diskriminierung erkennen: Was gilt als Benachteiligung?

Eine Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund eines der genannten Merkmale schlechter behandelt wird als andere. Typische Beispiele:

  1. Im Bewerbungsprozess:
    • Eine Stelle wird mit dem Hinweis „Nur junge Bewerber“ ausgeschrieben.
    • Ein Bewerber mit ausländischem Namen wird trotz gleicher Qualifikation abgelehnt.
  2. Am Arbeitsplatz:
    • Frauen erhalten für dieselbe Tätigkeit weniger Gehalt als ihre männlichen Kollegen.
    • Ein älterer Mitarbeiter wird gezielt von Fortbildungen ausgeschlossen.
  3. Belästigung und Mobbing:
    • Herabwürdigende Kommentare über Religion, Herkunft oder Geschlecht.
    • Sexuelle Belästigung durch Vorgesetzte oder Kollegen.

Was können betroffene Arbeitnehmer tun?

Wer Diskriminierung erlebt, sollte frühzeitig handeln. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. Dokumentation:
    • Diskriminierende Handlungen und Aussagen mit Datum, Ort und Beteiligten genau festhalten.
    • Mögliche Zeugen benennen.
  2. Arbeitgeber informieren:
    • Den Fall an die Personalabteilung, den Betriebsrat oder eine Beschwerdestelle melden.
    • Arbeitgeber sind verpflichtet, solchen Vorwürfen nachzugehen und Abhilfe zu schaffen.
  3. Rechtliche Schritte prüfen:
    • Opfer von Diskriminierung können Schadensersatz und Entschädigung verlangen.
    • Eine Klage muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Vorfall eingereicht werden.
  4. Unterstützung einholen:
    • Ein Verbraucherportal wie Allright.de kann Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen.
Siehe auch  Was man über Jobsuche und Bewerbung wissen sollte

Welche Ansprüche haben Diskriminierungsopfer?

Das AGG sieht vor, dass Diskriminierungsopfer entschädigt werden:

  • Schadensersatz: Zum Beispiel für finanzielle Verluste durch entgangene Gehaltszahlungen oder Karrierenachteile.
  • Entschädigung: Für immaterielle Schäden wie seelische Belastung oder Demütigung.

Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. In schweren Fällen können Beträge von mehreren Tausend Euro zugesprochen werden.

Die Rolle des Arbeitgebers: Prävention und Verantwortung

Arbeitgeber sind verpflichtet, eine diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung zu schaffen. Dazu gehören:

  • Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter zum Thema Diskriminierung.
  • Einrichtung einer Beschwerdestelle gemäß § 13 AGG, bei der sich Betroffene melden können.
  • Sanktionen gegen Täter, um diskriminierendes Verhalten zu unterbinden.

Unternehmen, die ihre Pflichten vernachlässigen, können haftbar gemacht werden.

Praktische Tipps für Arbeitnehmer

  1. Frühzeitig aktiv werden: Arbeitnehmer sollten frühzeitig handeln, wenn sie Unregelmäßigkeiten oder Verstöße gegen ihre Rechte bemerken.
  2. Kollegen einbeziehen: Unterstützung durch Kollegen oder den Betriebsrat kann hilfreich sein, um Druck auf den Arbeitgeber auszuüben.
  3. Rechtsberatung nutzen: Eine professionelle Beratung hilft, die Erfolgschancen einer Klage einzuschätzen.

Mit dem AGG gegen Diskriminierung vorgehen

Diskriminierung am Arbeitsplatz sollte nicht ignoriert werden. Je eher reagiert wird, desto besser die Chancen auf eine Lösung. Unterstützung durch Kollegen oder den Betriebsrat kann hilfreich sein, um Druck auf den Arbeitgeber auszuüben. Diskriminierung im Job ist kein Einzelfall, aber Betroffene sind nicht schutzlos.

Das AGG bietet einen rechtlichen Rahmen, um Benachteiligungen zu bekämpfen und eine faire Behandlung sicherzustellen. Ob es um Gehalt, Beförderungen oder den Umgang am Arbeitsplatz geht – Arbeitnehmer haben das Recht auf Gleichbehandlung.